Code of Honor

Code of Honor

Respektvolle, kooperative und langfristige Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Lieferanten sowie die bewusste Wahrnehmung sozialer Verantwortung bilden die Basis für unseren langfristigen Unternehmenserfolg.

Koalagesicht.com (im Folgenden „koalagesicht“ genannt) bekennt sich im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, der Verantwortung gegenüber dem eigenen Unternehmen, den eigenen Mitarbeitern, gegenüber den Kunden, Lieferanten, der Gesellschaft und der Umwelt.

koalagesicht legt im Code of Conduct die wesentlichen Prinzipien und Grundregeln für das eigene Handeln sowie für das Verhalten der Geschäftsführung und aller Mitarbeiter gegenüber Mitarbeitern, Kollegen, Geschäftspartnern, Kunden, Lieferanten und der Gesellschaft fest.

Der Code of Conduct orientiert sich an den international anerkannten Prinzipien zum Schutze der Menschen- und Arbeitsrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation (ILO), den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft & Menschenrechte sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen zum Ausdruck kommen. Darüber hinaus stützt sich der Code auf relevante internationale Vereinbarungen zum Schutz der Umwelt.

EINHALTUNG VON GESETZEN

koalagesicht verpflichtet sich, bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen die nationalen und internationalen Gesetze sowie sonstige maßgebliche Bestimmungen der Länder, in denen sie tätig ist, einzuhalten. Sie beachtet jederzeit die geltenden rechtlichen Verbote und Pflichten, auch wenn damit kurzfristige wirtschaftliche Nachteile oder Schwierigkeiten für das Unternehmen oder einzelne Personen verbunden sind. koalagesicht achtet darauf – insbesondere in Ländern mit schwach ausgeprägter staatlicher Struktur –, die Grundsätze des vorliegenden Codes of Conduct beim eigenen Handeln einzuhalten, und ermutigt hierzu auch ihre Geschäftspartner.

ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE

Der Schutz der Menschenrechte ist Pflicht der jeweiligen Staaten, in denen Unternehmen wirtschaftlich tätig sind. Zur Unterstützung dieser Pflicht des Staates zur Durchsetzung der Menschenrechte auf seinem Territorium achtet koalagesicht die Menschenrechte. Das Unternehmen sollte durch seine Aktivitäten vermeiden, die Menschenrechte anderer zu beeinträchtigen und nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen, an denen sie beteiligt sind, begegnen.

Um der Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte nachzukommen, lässt koalagesicht des Risikos schwerer menschenrechtlicher Auswirkungen und der Art und des Kontexts der Geschäftstätigkeit die gebührende Sorgfaltspflicht auf dem Gebiet der Menschenrechte (Due Diligence) walten. Die Sorgfaltspflicht umfasst Verfahren zur Ermittlung, Vermeidung, Milderung und ggf. Wiedergutmachung potentieller nachteiliger Auswirkungen auf Menschenrechte und erstreckt sich auf diese nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen, welche koalagesicht selbst verursacht oder zu denen es beiträgt oder die infolge ihrer Geschäftsbeziehungen mit der Geschäftstätigkeit, den Produkten oder Dienstleistungen unmittelbar verbunden sind.

UMWELTSCHUTZ

koalagesicht erfüllt die geltenden Gesetze, Bestimmungen und Verwaltungspraktiken zum Schutz von Mensch und Umwelt der Länder, in denen sie tätig ist. Sie übt ihre Geschäftstätigkeit generell so aus, dass sie einen Beitrag zu dem allgemeinen Ziel der nach-haltigen Entwicklung leistet. Koalagesicht versteht sich um die ständige und langfristige Verbesserung ihrer Umweltergebnisse, indem sie die Einführung von geeigneten Technologien und Produktionsverfahren fördert, welche eine effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen und der Energie, dem Wasserverbrauch sowie eine Minimierung von Emissionen ermöglichen. Koalagesicht ermutigt Ihre Lieferanten in Nachhaltigkeit zu investieren und distanziert sich von Lieferanten die dem nicht entsprechen.

Eine fachgerechte Entsorgung von Abfällen sowie eine mögliche Wiederverwendung von Stoffen im Rahmen der Kreislaufwirtschaft sind wichtig, sofern dies aufgrund der lokalen Gegebenheiten möglich ist. Es ist unser Ziel, dass unsere Lieferanten, unter Berücksichtigung ihrer finanziellen, geografischen und innovativen Möglichkeiten, ihren Fokus stets auf die Minimierung der Umweltbelastung richten.

KORRUPTION

koalagesicht tritt gegen sämtliche Formen der Korruption ein, einschließlich Erpressung und Bestechung.

Lieferanten und Subunternehmer von koalagesicht müssen alle Formen der Korruption, Bestechung und Erpressung bekämpfen. Dazu zählen auch Bezahlungen oder sonstige Leistungen an Behördenvertreter mit dem Ziel, Entscheidungen zu beeinflussen.

 

 

Die Beschäftigung ist freiwillig

Es gibt keine Zwangsarbeit oder Sklavenarbeit. Arbeiter dürfen nicht gezwungen werden, eine „Kaution“ oder ihre Ausweispapiere bei ihrem Arbeitgeber zu hinterlegen und können ihren Arbeitgeber nach einer angemessenen Kündigungsfrist verlassen.

koalagesicht arbeitet nicht mit Unternehmen zusammen, die sich der Zwangsarbeit bedienen, Identitätspapiere oder Lohn der Angestellten ein­behalten, um die Angestellten zur Arbeit zu zwin­gen. Weder das Unternehmen noch jede Einheit, die dem Unternehmen Arbeitskräfte vermittelt, darf Menschenhandel unterstützen oder daran beteiligt sein.

koalagesicht behandelt seine Mitarbeiter mit Würde und Respekt. Das Unternehmen darf sich weder an körperlicher Bestrafung, psychischem oder körperlichem Zwang sowie an verbaler Misshandlung von Personal beteiligen noch diese tolerieren.

Dies geschieht in Übereinstimmung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vom 4. November 1950, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und poli­tische Rechte vom 16. Dezember 1966 (kurz UN-Zivil­pakt), der ILO-Konvention Nr. 29 vom 28. Juni 1930 über Zwangsarbeit und der ILO-Konvention Nr. 105 vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung von Zwangsarbeit.

Vereinigungsfreiheit und Recht auf Tarifverhandlungen

Die Arbeiter haben ohne Ausnahme das Recht, Gewerkschaften nach eigener Wahl beizutreten oder solche zu gründen und kollektiv zu verhandeln.

Der Arbeitgeber nimmt eine offene Haltung gegenüber den Tätigkeiten von Gewerkschaften und ihren organisatorischen Tätigkeiten ein.

Arbeitnehmervertreter werden nicht diskriminiert und haben die Möglichkeit, ihre repräsentativen Funktionen am Arbeitsplatz wahrzunehmen.

Wo das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen von Gesetz eingeschränkt ist, erleichtert der Arbeitgeber die Entwicklung analoger Strukturen zur unabhängigen und freien Vereinigung und zu kollektiven Verhandlungen und behindert diese nicht.

Dies ist in Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen11, 87, 98, 135 und 154.

Sichere und hygienische Arbeitsbedingungen 

Eine sichere und hygienische Arbeitsumgebung ist zur Verfügung zu stellen, wobei der aktuelle Stand der Technik und Kenntnisse aller spezifischen Gefahren zu berücksichtigen sind. Geeignete persönliche Schutzausrüstung muss den Arbeitern zur Verfügung gestellt werden.

Des Weiteren muss sichergestellt sein, dass diese wenn nötig auch verwendet werden. Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um Unfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu verhindern, die sich aufgrund der Arbeit ergeben, mit dieser verbunden sind oder in deren Verlauf auftreten, indem die der Arbeitsumgebung inhärenten Gefahrenquellen soweit vertretbar minimiert werden.

Für alle verwendeten chemischen Substanzen und Zubereitungen müssen die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter (SDB) aufbewahrt werden und es muss gewährleistet sein, dass die jeweiligen Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen für die Lagerung und den Umgang mit diesen Chemikalien erfüllt sind.

Die Mitarbeiter müssen regelmäßige, protokollierte Gesundheits- und Sicherheitsunterweisungen erhalten, einschließlich Feuerschutz- und Räumungsübungen. Diese Unterweisungen sind für neue Mitarbeiter oder Mitarbeiter, denen neue Aufgaben zugeteilt werden, zu wiederholen.

Zugang zu sauberen Toilettenanlagen und Trinkwasser und gegebenenfalls zu Ruhebereichen, Essensbereichen und hygienischen Möglichkeiten zur Aufbewahrung von Nahrungsmitteln muss gewährt werden. Wenn eine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird, muss diese sauber und sicher sein und die Grundbedürfnisse der Mitarbeiter erfüllen.

Die für die Einhaltung des Kodex verantwortliche Firma muss einen leitenden Angestellten als Beauftragten für Gesundheits- und Sicherheitsfragen benennen.

Dies entspricht den ILO-Konventionen 155 und 184 sowie den ILO-Empfehlungen 164 und 190.

Keine Kinderarbeit

Es dürfen keine Kinder eingestellt werden. Jede Form der Ausnutzung von Kindern ist nicht erlaubt und verboten.

Die Firmen, bei denen bereits Kinderarbeit verrichtet wurde, müssen Richtlinien und Programme entwickeln (oder daran teilnehmen), die die Entwicklung der betroffenen Kinder fördern und die dafür sorgen, dass jedes Kind, das Kinderarbeit verrichtet hat, die Möglichkeit erhält, eine angemessene Ausbildung zu beginnen und diese mindestens so lange durchzuführen, bis es erwachsen ist.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht nachts oder unter gefährlichen Bedingungen arbeiten.

Diese Richtlinien und Maßnahmen, einschließlich der Auslegung der Begriffe „Kind“ und „Kinderarbeit“ müssen den Bestimmungen der ILO-Normen 138 und 182 entsprechen.

Existenzsichernde Löhne

Löhne und Gehälter, die für eine normale Arbeitswoche gezahlt werden, erfüllen mindestens die nationalen gesetzlichen Standards oder Industrie-Tarife, je nachdem, welche höher sind. Auf jeden Fall sollen die Löhne stets ausreichen, um Grundbedürfnisse zu erfüllen und einen gewissen Betrag zur freien Verfügung enthalten.

Alle Mitarbeiter müssen, bevor sie eine Anstellung annehmen, schriftliche verständliche Informationen über ihre Anstellungsbedingungen einschließlich der Löhne erhalten. Bei jeder Bezahlung müssen Einzelheiten ihrer Löhne für den betreffenden Abrechnungszeitraum (Lohnbescheinigung) übermittelt werden.

Abzüge vom Lohn als Disziplinarmaßnahme sind nicht erlaubt. Lohnabzüge, die durch die nationale Gesetzgebung nicht vorgesehen sind, sind ohne die ausdrückliche Erlaubnis des betroffenen Mitarbeiters nicht erlaubt. Alle Disziplinarmaßnahmen müssen dokumentiert sein.

Keine überlangen Arbeitszeiten

Die Arbeitszeit entspricht den nationalen Gesetzen oder den Industrie-Tarifen, je nachdem, welche Regelung einen größeren Schutz bietet. In keinem Fall dürfen die Mitarbeiter regelmäßig mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten und müssen im Durchschnitt mindestens einen freien Tag pro Woche erhalten. Überstunden müssen freiwillig sein und dürfen nicht mehr als 12 Stunden pro Woche betragen. Überstunden dürfen nicht regelmäßig verlangt werden und sind stets mit einem Lohnaufschlag zu kompensieren.

Dies ist in Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen12, 26, 101, 102 und 131.

Unterauftragsvergabe

Eine Unterauftragsvergabe darf ausschließlich nur nach Rücksprache mit koalagesicht erfolgen. Bei Genehmigung ist der Unterauftragsnehmer, wie der Auftragnehmer, ebenso zur Einhaltung des gesamten Codes of Conduct verpflichtet.

Keine Diskriminierung

Es erfolgt keine Form von Diskriminierung z.B. bezüglich Einstellung, Entlohnung, Zugang zu Fortbildung, Beförderung, Entlassung oder Ruhestand auf der Grundlage von Rasse, Kaste, nationaler Herkunft, Religion, Alter, Behinderung, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder politischer Ausrichtung.

koalagesicht muss dafür sorgen, dass im Unternehmen bei der Einstellung, Kündigung, Verset­zung, Fortbildung, Beförderung, Entlohnung, Pen­sionierung, Festsetzung von Arbeitsbedingungen oder Kompetenzentwicklung keine Diskriminierung stattfindet. Alle Entscheidungen hinsichtlich Einstellung, Beförderung, Kündigung, Entlohnung oder ande­rer Arbeitsbedingungen basieren auf relevanten und objektiven Kriterien.

Dies entspricht den ILO-Konventionen 100, 111, 143, 158, 159, 169 und 183.

Es wird eine reguläre Anstellung angeboten

In jeder möglichen Hinsicht muss Arbeit auf der Grundlage von anerkannten Arbeitsverhältnissen durchgeführt werden, wie sie sich durch nationale Gesetze und die Praxis bewährt haben. Die arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Beschäftigten, die sich aus dem regulären Beschäftigungsverhältnis ergeben, dürfen nicht umgangen werden durch einseitige, nur die Beschäftigten bindende Verträge, Verträge mit Lohnauftragnehmern, Heimarbeitsvereinbarungen oder durch Ausbildungsprogramme, die nicht wirklich auf die Vermittlung von Fähigkeiten oder eine reguläre Beschäftigung abzielen. Es soll auch keine dieser Verpflichtungen durch übermäßige Verwendung von Zeitverträgen umgangen werden.

Keine grobe oder inhumane Behandlung

Körperliche Misshandlung oder Disziplinierung, die Androhung von körperlicher Misshandlung, sexuelle oder andere Belästigungen und Beschimpfungen oder andere Formen der Einschüchterung sind verboten und werden dementsprechend verfolgt.

Sozialverantwortliches Management

Die Unternehmen müssen über eine Erklärung zum sozial verantwortlichen Handeln verfügen, um sicherzustellen, dass die Sozialkriterien eingehalten werden können. Sie sind dazu verpflichtet, Umsetzung und Überwachung der Sozialkriterien zu unterstützen durch:

– die Ernennung eines Verantwortlichen für den Bereich der unternehmerischen Sozialverantwortung

– die Überwachung der Einhaltung der Sozialkriterien und die Durchführung erforderlicher Verbesserungen an den jeweiligen Betrieb

– Standorten

– die Unterrichtung seiner Arbeitnehmer über den Inhalt der Sozialkriterien in der/die jeweilige gebräuchliche Landessprache(n)

– lückenlose Aufzeichnungen von Namen, Alter, Arbeitszeiten und Löhnen für jeden Arbeitnehmer

– die Genehmigung zur Ernennung eines Arbeitnehmervertreters für Sozialfragen durch die Belegschaft, der eine Rückmeldung über Umsetzung und Einhaltung der Sozialkriterien an das Management geben kann

– Erfassen und Untersuchen von Beschwerden seitens der Beschäftigten oder Dritter in Zusammenhang mit der Einhaltung der Sozialkriterien sowie Aufzeichnen aller zu treffenden erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen, die sich aus diesen Beschwerden ergeben

– den Verzicht auf Disziplinarmaßnahmen, Entlassungen oder andere Formen der Diskriminierung gegen Arbeitnehmer, die Informationen bezüglich der Einhaltung der Sozialkriterien liefern.

Ansprechpartner: Ronny Oettel

legal@koalagesicht.com